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Diese Unterlagen sind beim Immobilienverkauf wichtig

Der Immobilienverkauf ist an verschiedene Aufgaben geknüpft. Eine von ihnen ist die Beschaffung der relevanten Dokumente. Was im ersten Moment relativ einfach klingt, zieht den Besuch vieler Ämter nach sich. Auch Fristen müssen bei der Organisation aller Daten und Fakten berücksichtigt werden. Zudem stecken unterschiedliche Ansprechpartner hinter den einzelnen Informationen.

Lesen Sie hier mehr über die Informationen, die für einen Verkauf bereitstehen müssen – und wie Sie den Aufwand für sich möglichst gering halten können.
 

Hauptdokumente im Überblick

Beim Haus- oder Wohnungsverkauf übertragen Sie alle Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer. Daher verwundert es nicht, dass einige Dokumente im Vorfeld beschafft werden müssen. Das wichtigste ist sicherlich der Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate sein sollte. Diesen benötigen Sie sowohl beim Verkauf von Häusern als auch von Wohnungen und erhalten ihn beim Grundbuchamt.

Grundrisspläne, ein aktueller, gültiger Energieausweis und eine Baubeschreibung sind ebenfalls beim Verkauf von Wohnung und Haus nötig. Architekten oder Makler übernehmen die Grundrisserstellung für Sie, während ein Energieausweis nur durch die jeweiligen Fachexperten erstellt werden kann. Bedenken Sie, dass es zwei Arten von Ausweisen gibt – manchmal aber die ausführlichere Variante für eine Immobilie Pflicht ist. Der übliche Ansprechpartner für die Baubeschreibung ist in der Regel das zuständige Bauamt, eventuell auch der Bauträger.

Spezielle Dokumente in Einzelfällen

Mit diesem Grundstock an Dokumenten ist es meist noch nicht getan. Für den Hausverkauf ist zusätzlich die Flurkarte relevant, die wie der Grundbuchauszug maximal drei Monate alt sein darf. Dafür suchen Sie das Katasteramt auf und erhalten einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Falls die Immobilie Mängel und Beschädigungen aufweist, müssen Sie diese detailliert für den Käufer auflisten. Bei bereits durchgeführten Instandhaltungsarbeiten sollten Sie die jeweiligen Rechnungen vorlegen können. Wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermietet ist, erhält der Käufer den aktuellen Mietvertrag mit seinen künftigen Mietpartnern. Alternativ können – bei einst selbst bewohnten Eigentumswohnungen – die Protokolle von Eigentümerversammlungen vorgelegt werden. Diese Aufzählung von Dokumenten ist aber mitunter noch nicht vollständig. Diverse weitere Auskünfte ergänzen die Liste.

Überblick behalten: am besten mit einem Profi!

Damit Sie keine der entscheidenden Informationen vergessen, sollten Sie sich an einer offiziellen Checkliste orientieren. Oder noch besser, Sie wenden sich an einen Profi wie GERBRACHT IMMOBILIEN! Wir wissen genau, welche Dokumenten bei Ihrem Immobilienverkauf eine Rolle spielen. Und wir erledigen auch gern die damit zusammenhängenden Botengänge. Wir haben alle Fristen im Blick und sammeln die Dokumentation punktgenau für Sie. Wenn Sie Ihren Immobilienverkauf an uns übertragen, müssen Sie sich über Grundbuch, Flurkarte und mehr keine Sorgen machen. Zudem fällt die Käufersuche selbst in unseren Zuständigkeitsbereich! Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.

Schreibtisch während Besprechung

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